Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 9910
EUID
DEG1309.HRB9910
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 19/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt André Houben
Adresse
Fasanenstraße 71, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt André Houben ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des Verwalters ist gemäß § 2 InsVV festgesetzt worden, basierend auf einem Vermögenswert von 5.117,00 EUR und angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 8 Gläubigern. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt. Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses auf den Verwalter sind Auslagen in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung ab der 11. Zustellung berücksichtigt worden; insgesamt waren 8 Zustellungen an 18 Gläubiger zu berücksichtigen. Die Auslagenpauschale ist für die Zeit vom 19.04.2023 bis 19.04.2025 antragsgemäß berücksichtigt worden. Am 28.05.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
03.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki
ist am 28.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 30. Mai 2024
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
02.06.2025
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki, Birkenallee 31, 16278 Angermünde
wird
Herrn Rechtsanwalt André Houben,
Fasanenstraße 71,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki, Birkenallee 31, 16278 Angermünde
wird
Herrn Rechtsanwalt André Houben,
Fasanenstraße 71,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 5.117,00 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 8 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 18 Gläubiger, mithin waren 8 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale antragsgemäß für die Zeit vom 19.04.2023 bis 19.04.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 30. Mai 2025
15 IN 19/23
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.