Vorläufiges Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 6267

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Insolvenzprofil

Altstadtbäckerei Rheinsberg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 6267
EUID
DEG1309.HRB6267

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 98/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe
Adresse
Schlüterstraße 45, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Altstadtbäckerei Rheinsberg GmbH sind am 18. Juli 2024 um 12:00 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe bestellt. Die Schuldnerin ist untersagt, über Vermögensgegenstände zu verfügen, ohne die Zustimmung des Verwalters einzuholen. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Auskünfte einzuholen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Später, am 17. Februar 2026, wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV festgesetzt. Als Vermögenswert wurden 16.825,99 EUR zugrunde gelegt. Zuschläge wurden nicht berücksichtigt. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren IKK Brandenburg und Berlin, Ferdinandstr. 13, 15230 Frankfurt (Oder) - Gläubiger - gegen Firma Altstadtbäckerei Rheinsberg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6267 NP), Berliner Straße 12, 16831 Rheinsberg, eingetragener Sitz: Rheinsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Antinoro, Urbanstr. 36 c, 10967 Berlin - Schuldnerin - ist heute, am 18. Juli 2024, um 12:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen,...

Originalbekanntmachung

04.03.2026

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Altstadtbäckerei Rheinsberg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 6267 NP), Geschäftszweig: Herstellung und Verkauf von Backwaren alle Art, Verkauf von Lebensmitteln, wie Kaffee und Süßwaren sowie Betreiben eines Stehcafes, Berliner Straße 12, 16831 Rheinsberg, eingetragener Sitz: Rheinsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Antinoro, Kimbernstr. 9, 22455 Hamburg wird Frau Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin vorläufiger Insolvenzverwalter für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt: Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 16.825,99 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige ...

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