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Insolvenzprofil
EXAKON UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 12990
EUID
DEG1309.HRB12990
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 193/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXAKON UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Gegenwärtig werden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, nachdem die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben wurde. Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Der Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 04. Juni 2026. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
12.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EXAKON UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12990 NP), Geschäftszweig: Handels- und Vertriebsdienstleistungen sowie die Anbahnung und Vermittlung von Handelsgeschäften u.a., Hamburger Straße 39, 19348 Perleberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Stübner, Friedensstr. 5 , 19348 Perleberg
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. Juni 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubig...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EXAKON UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12990 NP), Geschäftszweig: Handels- und Vertriebsdienstleistungen sowie die Anbahnung und Vermittlung von Handelsgeschäften u.a., Hamburger Straße 39, 19348 Perleberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Stübner, Friedensstr. 5 , 19348 Perleberg
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. Juni 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 8. Mai 2026
15 IN 193/24
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