Vorläufiges Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 62

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Insolvenzprofil

FAMOS GmbH Kyritzer Dachbahnen- und Dämmstoff-Fabrik

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 62
EUID
DEG1309.HRB62

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 1/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAMOS GmbH Kyritzer Dachbahnen- und Dämmstoff-Fabrik ist anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ist Herr Torben Ottmar Herbold als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV festgesetzt, wobei das Vermögen mit 498.344,06 EUR zugrunde gelegt wurde. Zudem wurden Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer festgesetzt. Ein Zuschlag von insgesamt 10 % wurde für den Mehraufwand bei Arbeitnehmerangelegenheiten und der Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gewährt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAMOS GmbH Kyritzer Dachbahnen- und Dämmstoff-Fabrik (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 62 NP), Geschäftszweig: Betrieb eines Dämm- und Dachbaustoff-Werkes. Instandhaltung mobiler und stationärer Technik, Seestraße 39, 16866 Kyritz - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Ulrich Stracke, Oldesloer Straße 56, 22457 Hamburg - wird Herrn Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam vorläufiger Insolvenzverwalter für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt: Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 498.344,06 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die...

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