Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LA PASTERIA ITALIANA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 8981
EUID
DEG1309.HRB8981
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 423/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Hartwig Albers
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LA PASTERIA ITALIANA GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Hartwig Albers, ist bestellt. Im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung basiert auf einem Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 162.791,81 EUR. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 45 % für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie für eine unkooperative Geschäftsführung gewährt. Die Auslagenpauschale ist für den Zeitraum vom 01.03.2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen. Gegen den Beschluss über die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin eingelegt werden. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Originalbekanntmachung
06.05.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LA PASTERIA ITALIANA GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8981 NP), Geschäftszweig: die Herstellung und Vermarktung von Frischnudeln mit und ohne Füllung, An der Autobahn 6-8, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers,
Kantstraße 164,
10623 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 162791,81 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 45 % für Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und unkooperative Geschäftsführung festgesetzt.
Ausgehend von...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LA PASTERIA ITALIANA GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8981 NP), Geschäftszweig: die Herstellung und Vermarktung von Frischnudeln mit und ohne Füllung, An der Autobahn 6-8, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers,
Kantstraße 164,
10623 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 162791,81 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 45 % für Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und unkooperative Geschäftsführung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.03.2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 5. Mai 2026
15 IN 423/17
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