Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBG-Montagebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 9186
EUID
DEG1309.HRB9186
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 293/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller
Adresse
Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBG-Montagebau GmbH ist eröffnet. Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller ist als Insolvenzverwalterin für die Verwaltung und Verwertung des Vermögens bestellt. Die Vergütung der Insolvenzverwaltung wurde gemäß § 2 InsVV festgesetzt. Dabei wurde ein Vermögenswert in Höhe von 321.085,54 EUR zugrunde gelegt. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für Unterlagenbeschaffung und schwierige Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer sowie die Verstrickung mehrerer Unternehmen gewährt. Aus der Insolvenzmasse wurden Vergütungen an beauftragte Dritte gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurden. Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses auf den Verwalter wurde ein Zuschlag von 2,80 EUR je Zustellung berücksichtigt, da dies eine zusätzliche Tätigkeit darstellt. Die Zustellung erfolgte an 174 Gläubiger. Die Auslagenpauschale wurde für die Zeit vom 22.11.2017 bis zur Aufhebung des Verfahrens berücksichtigt. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
13.04.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBG-Montagebau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9186), Geschäftszweig: Montagebau im Bereich Telekommunikations-, Freileitungs- und Windkraftanlagen sowie die Durchführung aller Arbeiten und Dienstleistungen, Karl-Liebknecht-Straße 19, 19348 Perleberg, eingetragener Sitz: Perleberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1, 39615 Seehausen (Altmark)
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Quensell & Kollegen, Karl Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg -
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Inso...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBG-Montagebau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9186), Geschäftszweig: Montagebau im Bereich Telekommunikations-, Freileitungs- und Windkraftanlagen sowie die Durchführung aller Arbeiten und Dienstleistungen, Karl-Liebknecht-Straße 19, 19348 Perleberg, eingetragener Sitz: Perleberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1, 39615 Seehausen (Altmark)
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Quensell & Kollegen, Karl Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg -
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 321.085,54 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 50 % für Unterlagenbeschaffung und schwierige Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer, Verstrickung mehrerer Unternehmen festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 2,80 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 174 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 22.11.2017 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 8. April 2026
15 IN 293/17
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