Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau N. Neu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 10395
EUID
DEG1309.HRB10395
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 30/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Bert Buske
Adresse
Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau N. Neu GmbH ist eröffnet. Herr Rechtsanwalt Bert Buske ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet; die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 15.111,92 EUR. Der Massebestand belief sich auf 7.553,46 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis eines Vermögenswerts von 8.212,43 EUR und Tabellenforderungen von insgesamt 4 Gläubigern festgesetzt. Am 18. Februar 2026 fand die abschließende Anhörung der Gläubiger statt, die sich auf die Schlussrechnungslegung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Festsetzung der Vergütung bezog. Der Schlussverteilung wurde gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Frist zur Einreichung von Schriftsätzen zur Tagesordnung endete am 26. März 2026. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss zur Vergütungsfestsetzung waren binnen zwei Wochen ab Zustellung einzureichen.
Originalbekanntmachung
19.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 30/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 15.111,92 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 7.553,46 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO h...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 30/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 15.111,92 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 7.553,46 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 18. Februar 2026
15 IN 30/22
Originalbekanntmachung
19.02.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 26. März 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Ge...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 26. März 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 18. Februar 2026
15 IN 30/22
Originalbekanntmachung
01.04.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 8.212,43 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 4 Gläubigern festgesetzt. Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 28.04.2022 ...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Metallbau N. Neu GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10395), Geschäftszweig: Metallbau- und Montagearbeiten, Rote-Mühle-Weg 33a, 16909 Wittstock/Dosse, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 8.212,43 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 4 Gläubigern festgesetzt. Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 28.04.2022 bis zur Einstellung des Verfahrens in Höhe von 30% der Regelvergütung zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 31. März 2026
15 IN 30/22
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