Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 11484

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

NBW Nord Bauwerk GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 11484
EUID
DEG1309.HRB11484

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 24/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Martin Herrmann
Adresse
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der NBW Nord Bauwerk GmbH ist am 12. März 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt worden. Am 01. Mai 2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das mündliche Verfahren ist angeordnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände verboten worden. Das Recht zur Verwaltung und Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen ist auf den Insolvenzverwalter übergegangen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen schriftlich bis zum 12. Juni 2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 12. Juli 2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Neuruppin angesetzt worden. In diesem Termin ist auch über verschiedene Beschlüsse, wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Beantragung einer Eigenverwaltung, zu entscheiden.

Originalbekanntmachung

12.03.2024

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NBW Nord Bauwerk GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11484), Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT Mildenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Lindenberg, Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT Mildenberg ist heute, am 12. März 2024, um 09:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin bestellt. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Ano...

Originalbekanntmachung

03.05.2024

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - Über das Vermögen der NBW Nord Bauwerk GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11484), Geschäftszweig: Planung u. Ausführung v. Bauleistungen im Hochbau mit Schwerpunkt auf Beton- und Stahlbetonarbeiten, Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT Mildenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Lindenberg, Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT Mildenberg wird am 01.05.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 12.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der di...

Originalbekanntmachung

29.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NBW Nord Bauwerk GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11484), Geschäftszweig: Planung u. Ausführung v. Bauleistungen im Hochbau mit Schwerpunkt auf Beton- und Stahlbetonarbeiten , Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT Mildenberg, vertreten durch den Geschäftsführer werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle ...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.