Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OakLabs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 9545
EUID
DEG1309.HRB9545
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 80/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Niclas Kietzmann
Adresse
Chausseestraße 5, 10115 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OakLabs GmbH ist eröffnet. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 9545 NP eingetragen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Hennigsdorf. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung für den 15. Mai 2026 angesetzt. Der Termin dient der Beschlussfassung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung zu einem Vergleich, der im Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin II (Az. 104 O 83/25) widerruflich am 16. April 2026 geschlossen wurde. Dieser Vergleich sieht vor, dass die Beklagten als Gesamtschuldner einen Geldbetrag in zwei Raten an die Insolvenzmasse zahlen. Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten. Das Terminsprotokoll des Landgerichts sowie der Vergleichsinhalt liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin aus. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma OakLabs GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9545 NP), Geschäftszweig: Fertigung v. Produkten u. die Erbring. v. Dienstleist. im Bereich d. DNA Analyse, Neuendorfstraße 16 b, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jim Kallarackal, Chausseestraße 58 B, 10115 Berlin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niclas Kietzmann, Chausseestraße 5, 10115 Berlin -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 15. Mai 2026, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung zu dem im Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin II, Az. 104 O 83/25 widerruflich am 16.04.2026 geschlossenen Vergleich, wonach durch die Beklagten als Gesamtschuldner an die Insolvenzmas...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma OakLabs GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9545 NP), Geschäftszweig: Fertigung v. Produkten u. die Erbring. v. Dienstleist. im Bereich d. DNA Analyse, Neuendorfstraße 16 b, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jim Kallarackal, Chausseestraße 58 B, 10115 Berlin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niclas Kietzmann, Chausseestraße 5, 10115 Berlin -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 15. Mai 2026, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung zu dem im Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin II, Az. 104 O 83/25 widerruflich am 16.04.2026 geschlossenen Vergleich, wonach durch die Beklagten als Gesamtschuldner an die Insolvenzmasse einen Geldbetrag in zwei Raten an die Insolvenzmasse zu zahlen ist. Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt.
Das Terminsprotokoll des Landgerichts Berlin II nebst Vergleichsinhalt liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin aus.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 27. April 2026
15 IN 80/22
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