Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Petruschke & Bauch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 11620
EUID
DEG1309.HRB11620
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Petruschke & Bauch GmbH, eingetragener Sitz in Oberkrämer OT Bötzow, wurde am 19. März 2024 durch das Amtsgericht Neuruppin im Vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt worden. Mit der Eröffnung sind Verfügungsbeschränkungen verbunden, und die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des Verwalters verfügen. Am 06. Juni 2024 ist das Insolvenzverfahren durch Beschluss des Gerichts eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist die Verfügung über die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände untersagt. Das Recht zur Verwaltung und Verfügung geht auf den Insolvenzverwalter über. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 30. Juli 2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag für die angemeldeten Forderungen ist der 29. August 2024. Am 23. Februar 2026 ist bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
19.03.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Firma Petruschke & Bauch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11620 NP), Geschäftszweig: Design, Produktion und Vertrieb von Sportartikeln, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, eingetragener Sitz: Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bauch, Stechlinseestraße 9, 16775 Stechlin OT Neuglobsow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pitt Petruschke, Veltener Straße 33, 16540 Hohen Neuendorf
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche -
ist heute, am 19. März 2024, um 10:30 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuld...
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Firma Petruschke & Bauch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11620 NP), Geschäftszweig: Design, Produktion und Vertrieb von Sportartikeln, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, eingetragener Sitz: Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bauch, Stechlinseestraße 9, 16775 Stechlin OT Neuglobsow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pitt Petruschke, Veltener Straße 33, 16540 Hohen Neuendorf
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche -
ist heute, am 19. März 2024, um 10:30 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 19. März 2024
15 IN 60/24
Originalbekanntmachung
11.06.2024
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Firma Petruschke & Bauch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11620 NP), Geschäftszweig: Design, Produktion und Vertrieb von Sportartikeln, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, eingetragener Sitz: Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch die Geschäftsführer
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
wird am 06.06.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 30.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Firma Petruschke & Bauch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11620 NP), Geschäftszweig: Design, Produktion und Vertrieb von Sportartikeln, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, eingetragener Sitz: Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch die Geschäftsführer
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
wird am 06.06.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 30.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29. August 2024. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 29. August 2024:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen
(§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 09.08.2024 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 29. August 2024.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 29. August 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 06.06.2024
15 IN 60/24
Originalbekanntmachung
02.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Petruschke & Bauch GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11620 NP), Geschäftszweig: Design, Produktion und Vertrieb von Sportartikeln, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, eingetragener Sitz: Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch die Geschäftsführer
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche -
ist am 23.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 27. Februar 2026
15 IN 60/24
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