Vorläufige Maßnahmen Brandenburg HRB 5202

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Insolvenzprofil

primatec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 5202
EUID
DEG1309.HRB5202

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 86/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Neuruppin hat am 21.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der primatec GmbH entschieden. Es ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

Az.: 15 IN 86/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. primatec GmbH, Preddöhler Weg 2, 16928 Pritzwalk, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Trampenau Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 5202 NP - Schuldnerin - | Beschluss: Es wird am 21.04.2026 um 15:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21,22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zw...

Originalbekanntmachung

02.06.2026

15 IN 86/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. primatec GmbH, Preddöhler Weg 2, 16928 Pritzwalk, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Trampenau Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 5202 NP - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Herstellung und der Vertrieb von Zahnrädern, Wellen und sonstigen Maschinenbauteilen. | 1. Das am 26.03.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.06.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiform...

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