Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 8881

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Insolvenzprofil

Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 8881
EUID
DEG1309.HRB8881

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 106/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Mario Habermann

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Schuldner betreibt Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO geprüft. Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 06. April 2026, schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt. Die Bekanntmachung wurde am 10. März 2026 vom Amtsgericht Neuruppin veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

12.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 06. April 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Ka...

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