Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 10313

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Insolvenzprofil

Sunshine - Pflegedienst GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 10313
EUID
DEG1309.HRB10313

Insolvenzgericht

Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 274/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Sunshine - Pflegedienst GmbH, Schwedt/Oder, ist am 4. Januar 2024 das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Neuruppin hat vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 1. März 2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldnerin wurde die Verfügung über die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände verboten. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 1. Mai 2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 31. Mai 2024 ist ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüftermin) angesetzt.

Originalbekanntmachung

04.01.2024

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sunshine - Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10313), Berliner Straße 52 e, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Pries, Schmalzgrubenstraße 265, 16307 Gartz (Oder) - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Schulze, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin - ist heute, am 4. Januar 2024, um 8:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehme...

Originalbekanntmachung

01.03.2024

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sunshine - Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10313), Geschäftszweig: Umfassende Pflege- und Hilfeleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, u.a., Berliner Straße 52 e, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Pries - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Schulze, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin - wird am 01.03.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu ver...

Originalbekanntmachung

08.07.2025

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunshine - Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10313), Geschäftszweig: Umfassende Pflege- und Hilfeleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, u.a., Berliner Straße 52 e, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Schulze, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin - wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin vorläufiger Insolvenzverwalter für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt: Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 313.150,25 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei ...

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