Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tolko Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 12115
EUID
DEG1309.HRB12115
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 183/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tolko Bau GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 30. Juli 2024 festgesetzt; dabei wurden das Vermögen mit 9.956,86 EUR angesetzt sowie Zuschläge in Höhe von 2.400,00 EUR für Betriebsfortführung und schwierige Unterlagenbeschaffung gewährt. Im laufenden Insolvenzverfahren werden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen ist zur Einsicht niedergelegt. Der Prüfungsstichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 19. Februar 2026. Gegen den Grund, den Betrag und/oder den Rang einer angemeldeten Forderung kann bis zu diesem Stichtag schriftlich Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
31.07.2024
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 9.956,86 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befass...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 9.956,86 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 2.400,00 € für Betriebsfortführung und schwierige Unterlagenbeschaffung/sprachliche Erschwernisse festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 30. Juli 2024
15 IN 183/21
Originalbekanntmachung
09.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 07. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfri...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 07. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 8. Juli 2025
15 IN 183/21
Originalbekanntmachung
26.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 19. Februar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfr...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tolko Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12115 NP), Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten, wie Trockenbau, Spachtel- und Entkernungsarbeiten, Oranienburger Straße 97, 13437 Berlin, eingetragener Sitz: Birkenwerder, weitere Anschrift: Industriestraße 55, 16547 Birkenwerder, vertreten durch die Geschäftsführerin
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 19. Februar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 22. Januar 2026
15 IN 183/21
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