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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VENPOWER GmbH ist anhängig. Am 27. Mai 2024 wurde eine Gläubigerversammlung für den 14. Juni 2024 um 09:00 Uhr in Neuruppin bekannt gegeben. Auf dieser Versammlung sollte über die Annahme des Angebots der Neuenhauser Maschinenbau GmbH zum Erwerb des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin beschlossen werden. Am 18. Juli 2024 ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VENPOWER GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8612 NP), Geschäftszweig: Entwicklung von elektrischen Sondermaschinen, unter anderem für Systeme zur Energiegewinnung., Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick, eingetragener Sitz: Rüthnick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Hein ist am 16.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Neuruppin, den 18. Juli 2024 15 IN 9/23
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