Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Walther Kanalreinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 2437
EUID
DEG1309.HRB2437
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 434/12
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Loeck
Adresse
Grunewaldstraße 22, 12165 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walther Kanalreinigung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Loeck, ist bestellt. Im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens wurde die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung beträgt 175.435,37 EUR und wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes ermittelt. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, Zuschläge wurden nicht berücksichtigt. Bei der Festsetzung wurde eine Vergütung berücksichtigt, die an von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte aus der Insolvenzmasse gezahlt wurde. Die Auslagenpauschale war für die Zeit vom 21.12.2012 bis 05.01.2024 zu berücksichtigen. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
28.04.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Walther Kanalreinigung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2437), Geschäftszweig: die Kanalinstandhaltung, insbesondere Rohr- und Kanalreinigung, Rohr- und Kanalfräsen, Wurzelschneiden, Kanal-Fernsehuntersuchung u.a., Karlshof Nr. 5, 16792 Zehdenick, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elke Margitta Haack
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Loeck,
Grunewaldstraße 22,
12165 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 175.435,37 EUR festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzve...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Walther Kanalreinigung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2437), Geschäftszweig: die Kanalinstandhaltung, insbesondere Rohr- und Kanalreinigung, Rohr- und Kanalfräsen, Wurzelschneiden, Kanal-Fernsehuntersuchung u.a., Karlshof Nr. 5, 16792 Zehdenick, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elke Margitta Haack
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Loeck,
Grunewaldstraße 22,
12165 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 175.435,37 EUR festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 21.12.2012 bis 05.01.2024 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, 23. April 2026
15 IN 434/12
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