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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westiland GmbH Handel & Service ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Neuruppin. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Roland Gronau. Im Verfahren ist das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 22.252,94 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 35.609,23 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen. Der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Die abschließende Anhörung der Gläubiger wird durchgeführt. Die Anhörung erfolgt zu der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung und einer eventuellen Beauftragung des Treuhänders. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 04. Mai 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Originalbekanntmachung
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