Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 30663

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Insolvenzprofil

Abschleppdienst Triller GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 30663
EUID
DEG1312.HRB30663

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 47/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abschleppdienst Triller GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus Schneidewind hat sein Amt vom 22. Juni 2023 bis zum 31. August 2023 ausgeübt; dessen Vergütung ist festgesetzt worden. Am 29.04.2026 hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, wogegen Insolvenzgläubiger innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung Stellung nehmen können. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss bis zum 16.06.2026 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Originalbekanntmachung

02.01.2024

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abschleppdienst Triller GmbH (Registergericht: AG Potsdam 30663 P), Graf-von-Zeppelin-Straße 3, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Tismer wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22. Juni 2023 bis zum 31. August 2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunk...

Originalbekanntmachung

05.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abschleppdienst Triller GmbH (Registergericht: AG Potsdam 30663 P), Graf-von-Zeppelin-Straße 3, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Tismer wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 5. Mai 2026, 6.70 IN 47/23

Originalbekanntmachung

05.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abschleppdienst Triller GmbH (Registergericht: AG Potsdam 30663 P), Graf-von-Zeppelin-Straße 3, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Tismer hat der Verwalter am 29.04.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 5. Mai 2026, 6.70 IN 47/23

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