Vorläufige Maßnahmen Brandenburg HRB 33565

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Insolvenzprofil

AB-V GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 33565
EUID
DEG1312.HRB33565

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 105/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der AB-V GmbH, Zossen, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Das Amtsgericht Potsdam hat heute, den 22.01.2024, um 14:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Berlin, bestellt worden. Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten, ist jedoch nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er ist ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe schon vor der Verfahrenseröffnung dringend erforderlich ist. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern des Schuldners ist es verboten, an den Schuldner zu zahlen; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens sind untersagt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Zugleich ist der vorläufige Insolvenzverwalter als Sachverständiger beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Gegen den Beschluss kann binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

23.01.2024

6.70 IN 105/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der AB-V GmbH, Dorfstraße 60, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fido Dzhoraev, Schachru Nochijachoi Tobei Markas, Hisor/Sayed, Tadschikistan -nachfolgend der Schuldner- wird heute, um 14:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befugnis nur wahrzunehmen, soweit es...

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