Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 25390
EUID
DEG1312.HRB25390
Insolvenzgericht
Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 112/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Mathias Bartel
Adresse
Delbrückstraße 45, 14193 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 02.03.2026 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
04.06.2025
6.70 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 07.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 3. ...
6.70 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 07.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 3. Juni 2025, 6.70 IN 112/23
Originalbekanntmachung
19.01.2026
6.70 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel, Delbrückstraße 45, 14193 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachr...
6.70 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel, Delbrückstraße 45, 14193 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Januar 2026, 6.70 IN 112/23
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