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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARPET FACTORY GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner hat ihre Vergütung gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt erhalten. Die Insolvenzmasse beträgt 492,97 EUR. Es wurde die Mindestvergütung für vier Anmeldegläubiger festgesetzt. Zusätzlich wurden Aufwandsentschädigungen für Zustellungen sowie Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer gewährt. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 74.075,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 482,97 EUR zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten in Abzug zu bringen sind. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin sowie zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO ist auf den 09.03.2026 bestimmt. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski wurde der Schlusstermin zur: Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO bestimmt auf den 09.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 418/20
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski, Waldstraße 10, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Schenkenberg liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 418/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 74.075,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 482,97 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 418/20
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