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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH in Brandenburg an der Havel ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
6.70 IN 5/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24154 P), Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mertiens, Huckstraße 10, 14770 Brandenburg an der Havel wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse bestimmt auf den 23.06.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 16. Mai 2025, 6.70 IN 5/22
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
6.70 IN 5/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24154 P), Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mertiens, Huckstraße 10, 14770 Brandenburg an der Havel liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 5/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 326.479,97 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 177.029,09 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam 16.05.2025
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