Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 24154

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COMEGU GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 24154
EUID
DEG1312.HRB24154

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 5/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH in Brandenburg an der Havel ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

19.05.2025

6.70 IN 5/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24154 P), Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mertiens, Huckstraße 10, 14770 Brandenburg an der Havel wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse bestimmt auf den 23.06.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 16. Mai 2025, 6.70 IN 5/22

Originalbekanntmachung

19.05.2025

6.70 IN 5/22 Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24154 P), Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mertiens, Huckstraße 10, 14770 Brandenburg an der Havel wurde die Vergütung dem Verwalter Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 311.243,85 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 10 % für die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde e...

Originalbekanntmachung

19.05.2025

6.70 IN 5/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24154 P), Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mertiens, Huckstraße 10, 14770 Brandenburg an der Havel liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 5/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 326.479,97 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 177.029,09 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam 16.05.2025

Originalbekanntmachung

05.01.2026

6.70 IN 5/22 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMEGU GmbH, Krakauer Straße 3, 14776 Brandenburg an der Havel wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Ve...

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