Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 376

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Insolvenzprofil

Falkenrehder Fahrzeug- und Metall-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 376
EUID
DEG1312.HRB376

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 165/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Waldemar Marczinzik
Adresse
Am Südpark 5, 45968 Gladbeck

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falkenrehder Fahrzeug- und Metall-GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

06.01.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falkenrehder Fahrzeug- und Metall-GmbH (Registergericht: Potsdam 376), Potsdamer Allee 31, 14669 Ketzin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Marczinzik, Am Südpark 5, 45968 Gladbeck wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falkenrehder Fahrzeug- und Metall-GmbH (Registergericht: Potsadam 376), Potsdamer Allee 31, 14669 Ketzin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Marczinzik, Am Südpark 5, 45968 Gladbeck wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 14.04.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 13. März 2026, 6.60 IN 165/24

Originalbekanntmachung

14.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falkenrehder Fahrzeug- und Metall-GmbH (Registergericht: Potsadam 376), Potsdamer Allee 31, 14669 Ketzin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Waldemar Marczinzik, Am Südpark 5, 45968 Gladbeck wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.05.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 8. April 2026, 6.60 IN 165/24

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