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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Verwalter hat am 26. Februar 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 7. April 2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg - hat der Verwalter am 26. Februar 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 10. April 2026, 6.60 IN 43/22
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