Schlusstermin Brandenburg HRB 19498

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Insolvenzprofil

Gebhardt Sanierungsbau GmbH

Verfahrensfortschritt

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2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 19498
EUID
DEG1312.HRB19498

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 550/19
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Kantstraße 150, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanierungsbau GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin, Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, hat ihre Vergütung durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam festgesetzt erhalten. Die Insolvenzmasse betrug im Verfahren 18.857,21 EUR. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Ein Schlusstermin wurde auf den 21.07.2025 bestimmt, an dem ggf. nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden sollen. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 292.977,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 14.997,72 EUR zur Verfügung.

Originalbekanntmachung

04.06.2025

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Kantstraße 150, 10623 Berlin festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 18.857,21 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F. An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 59 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpa...

Originalbekanntmachung

04.06.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust, Meisenweg 6 e, 14552 Michendorf liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 550/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 292.977,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 14.997,72 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025

Originalbekanntmachung

04.06.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde bestimmt auf den 21.07.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025, 6 IN 550/19

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