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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 27.01.2026 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
6.70 IN 62/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 22800 P), Genthiner Straße 89, 14712 Rathenow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeanette Bätz, wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.01.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 15. Dezember 2025, 6.70 IN 62/23
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