Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 22800

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

H und V GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 22800
EUID
DEG1312.HRB22800

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 62/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Jeanette Bätz

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 27.01.2026 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Originalbekanntmachung

16.12.2025

6.70 IN 62/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 22800 P), Genthiner Straße 89, 14712 Rathenow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeanette Bätz, wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.01.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 15. Dezember 2025, 6.70 IN 62/23

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