Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 20197

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Insolvenzprofil

Habitec Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 20197
EUID
DEG1312.HRB20197

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 66/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Ana Rosa Goncalves Eusebio Santos
Adresse
Maximilianstraße 42, 75172 Pforzheim

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habitec Bau GmbH ist eröffnet. Der Verwalter hat am 09.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Insolvenzgläubiger haben die Gelegenheit, binnen einer Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 26.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Am 21.05.2026 hat der Verwalter erneut einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt, wobei die Widerspruchsfrist nun vier Wochen beträgt.

Originalbekanntmachung

16.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habitec Bau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 20197 P), Am Gutspark 2, 14612 Falkensee, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ana Rosa Goncalves Eusebio Santos, Maximilianstraße 42, 75172 Pforzheim hat der Verwalter am 09.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 12. Februar 2026, 6 IN 66/19

Originalbekanntmachung

16.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habitec Bau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 20197 P), Am Gutspark 2, 14612 Falkensee, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ana Rosa Goncalves Eusebio Santos, Maximilianstraße 42, 75172 Pforzheim wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 12. Februar 2026, 6 IN 66/19

Originalbekanntmachung

22.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habitec Bau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 20197 P), Am Gutspark 2, 14612 Falkensee, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ana Rosa Goncalves Eusebio Santos, Maximilianstraße 42, 75172 Pforzheim hat der Verwalter am 9. Februar 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 21. Mai 2026, 6 IN 66/19

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