Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 5189

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Insolvenzprofil

Hans Rausch + Söhne GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 5189
EUID
DEG1312.HRB5189

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
670 IN 133/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Rausch + Söhne GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Rausch, wurde vom Amtsgericht Potsdam bearbeitet. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren am 15.07.2022 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit der Ablehnung des Eröffnungsantrags aufgehoben wurden. Gegen die Entscheidung zur Ablehnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

05.03.2026

670 IN 133/25 In dem Verfahren über den Antrag d. Hans Rausch + Söhne GmbH, Richard-Wagner-Straße 12-14, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Rausch Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 5189 P - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. 2.Die am 15.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung zu 1 kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen...

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