Vorläufiges Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 25663

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Insolvenzprofil

IB-Con GmbH Industrie- und Gewerbebau

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 25663
EUID
DEG1312.HRB25663

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
660 IN 149/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IB-Con GmbH Industrie- und Gewerbebau ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Potsdam. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 23.02.2026 eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung eines Vermögenswerts in Höhe von 84.850,05 EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

660 IN 149/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IB-Con GmbH Industrie- und Gewerbebau, Mies-van-der-Rohe-Straße 2, 14469 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hammermann Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 25663 P - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlic...

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