Forderungsanmeldung Brandenburg HRB 34115

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Intuitive Labs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 34115
EUID
DEG1312.HRB34115

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 173/23
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
Adresse
Goethestraße 85, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intuitive Labs GmbH ist am 05. März 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 19. April 2024. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 05. Juni 2024 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Potsdam angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Bildung eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse beschlossen werden.

Originalbekanntmachung

08.03.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intuitive Labs GmbH, Barkhausen Straße 75, 14612 Falkensee Geschäftszweig: Softwareentwicklung HRB 34115 Potsdam wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 05. März 2024, um 17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Goethestraße 85, 10623 Berlin Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind ...

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