Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 27321

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Insolvenzprofil

NULLDREI Catering GmbH i.L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 27321
EUID
DEG1312.HRB27321

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 173/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Dipl. Kfm. Kay Pallasch

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

22.05.2025

6.50 IN 173/23 - Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde die Vergütung der Verwalterin Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 10.893,79 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale für zwei Jahre gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmi...

Originalbekanntmachung

22.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 173/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 63.347,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 9.475,06 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23

Originalbekanntmachung

22.05.2025

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurden die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt. Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 23.Oktober 2023 bis zum 6. Dezember 2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der W...

Originalbekanntmachung

22.05.2025

6.50 IN 173/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bestimmt auf den 24. Juni 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23

Originalbekanntmachung

24.02.2026

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrich...

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