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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 173/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 63.347,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 9.475,06 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
6.50 IN 173/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bestimmt auf den 24. Juni 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23
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