Einstellung des Verfahrens Brandenburg HRB 9569

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Insolvenzprofil

Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 9569
EUID
DEG1312.HRB9569

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 175/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH ist eingeleitet worden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt und hat sein Amt vom 15.11.2023 bis zum 10.12.2023 ausgeübt. Am 08.02.2024 hat der Verwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt, welcher am 28.03.2024 durch das Amtsgericht Potsdam beschieden wurde. Dabei wurde die Mindestvergütung festgesetzt, da der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung mit 13.301,33 € unter der Mindestvergütung lag. Am 06.05.2024 hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Daraufhin ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Hinsichtlich weiterer Zahlungen aus dem Einzug von Forderungen gegenüber Herr Andreas Kreibe wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Originalbekanntmachung

15.02.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee hat der Verwalter am 08.02.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 14. Februar 2024, 6.50 IN 175/23

Originalbekanntmachung

02.04.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 15.11.2023 bis zum 10.12.2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält gem. § 63 InsO in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Von dem Regelsatz gem. § 2 Abs. 2 InsVV ist für den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ...

Originalbekanntmachung

14.05.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee hat der Verwalter am 06.05.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Amtsgericht Potsdam, 8. Mai 2024, 6.50 IN 175/23

Originalbekanntmachung

21.07.2025

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee wurde die Vergütung des Verwalters Herr Tobias Hartwig, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 32.156,35 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV abzüglich eines beantragten Abschlages von 10 %. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 17 Zustel...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 175/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 80.803,40 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Potsdam

Originalbekanntmachung

21.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 9569), Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Herrmann, Dahmestraße 5 a, 14612 Falkensee wurde der Schlusstermin zur: ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse bestimmt auf den 05.09.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2025, 6.50 IN 175/23

Originalbekanntmachung

21.05.2026

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIV Regionale Immobilien Verlagsgesellschaft mbH, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz wurde nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Hinsichtlich weiterer Zahlungen aus dem Einzug von Forderungen gegenüber Herr Andreas Kreibe, welche über die Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG unter dem Az. 3293165201 eingezogen und an die Masse weitergeleitet werden, wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung ...

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