Forderungsanmeldung Brandenburg HRB 36276

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ROJA Motorsport GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 36276
EUID
DEG1312.HRB36276

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 59/24
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROJA Motorsport GmbH ist am 12. Juli 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 09. September 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient, ist für den 09. Oktober 2024 angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses und weitere Gegenstände beschlossen.

Originalbekanntmachung

16.07.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROJA Motorsport GmbH, Mies-van-der-Rohe-Straße 1, 14469 Potsdam Geschäftszweig: Motorsport-Coaching u.a. HRB 36276 P wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 12. Juli 2024, um 18 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forder...

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