Antragsverfahren Berlin HRB 32492

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Smart Streaming Solutions Voicetra GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 32492
EUID
DEG1312.HRB32492

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 6020/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Potsdam hat über den Antrag der Smart Streaming Solutions Voicetra GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Das Verfahren ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

12.01.2026

3608 IN 6020/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Smart Streaming Solutions Voicetra GmbH, Marthastraße 7, 12205 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer André Altmüller und Ulrich Berger Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 32492 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Soft - und Hardware auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im ...

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