Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T & S Fliesenleger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 14389
EUID
DEG1312.HRB14389
Insolvenzgericht
Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 216/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Jürgen Tietze
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T & S Fliesenleger GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Tietze, ist beim Amtsgericht Potsdam anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wurde ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Anhörung der Gläubiger zur Einstellung mangels Masse bestimmt. Die Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse gemäß § 207 InsO eingestellt ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
11.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
T & S Fliesenleger GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 14389 P), Kaltenborn 3, 14913 Niedergörsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Tietze wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
ggf. Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
ggf. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung der Gläubiger zur Einstellung mangels Masse, § 207 Abs.2 InsO
bestimmt auf den. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Amtsgericht Potsdam, 10. Februar 2026, 6.50 IN 216/22
Originalbekanntmachung
20.05.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T & S Fliesenleger GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 14389 P), Kaltenborn 3, 14913 Niedergörsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Tietze
wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. ...
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T & S Fliesenleger GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 14389 P), Kaltenborn 3, 14913 Niedergörsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Tietze
wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 29. April 2026, 6.50 IN 216/22
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