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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Verwalter hat am 13.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung beim Amtsgericht Potsdam gestellt. Die Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 29.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lutter, Dresdener Straße 47, 04808 Wurzen hat der Verwalter am 13.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 18. Mai 2026, 6.50 IN 147/23
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lutter, Dresdener Straße 47, 04808 Wurzen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 29.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 18. Mai 2026, 6.50 IN 147/23
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