Antragsverfahren Brandenburg HRB 26867

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Insolvenzprofil

VisioProPlan GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 26867
EUID
DEG1312.HRB26867

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
650 IN 153/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Potsdam hat am 14.04.2026 über den Antrag der VisioProPlan GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag ist mangels Masse abgewiesen worden. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens in Höhe von voraussichtlich mindestens 2.500 € zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Gutachten des beauftragten Sachverständigen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Wert des Verfahrens wird auf 1.766,31 € festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

In dem Verfahren über den Antrag d. VisioProPlan GmbH, Am Eichenhain 3, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Schulz Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 26867 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | hat das Amtsgericht Potsdam am 14.04.2026 beschlossen: | Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Schuld. wird mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt d. Schuld. Der Wert des Verfahrens wird festgesetzt auf € 1766,31 | Gründe: | Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) in Höhe von voraussichtlich mindestens 2.500 € zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Gutachten des beauftragten Sachverständigen. Die Kostenentscheidung be...

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