Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 30290

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

W & D Gerüstbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Potsdam, HRB 30290
EUID
DEG1312.HRB30290

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 84/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Jakob Kandler
Adresse
Hausmannstraße 5, 80997 München

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & D Gerüstbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 06.05.2024 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Originalbekanntmachung

02.04.2024

6.50 IN 84/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & D Gerüstbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam 30290), Grüner Weg 5 a, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jakob Kandler, Hausmannstraße 5, 80997 München wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 06.05.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. 6.50 IN 84/22, Amtsgericht Potsdam, 28. März 2024

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.