Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A & L Partner Direktmarketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 18245
EUID
DEK1101.HRB18245
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 49/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Werbe-, Vertriebs- und Unternehmensberatung, die dazugehörigen Entwicklungsarbeiten, Marktforschungen, die Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von Werbemitteln und Verkaufshilfen. Das Unternehmen kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Branchen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Partner Direktmarketing GmbH ist am 29.04.2024 um 10:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 07.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 08.02.2024 waren vorläufige Insolvenzverwaltungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 31.05.2024. Die Forderungsliste und Anmeldungsunterlagen werden ab dem 10.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 27.06.2024 um 09:40 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Am 30.04.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über drohende Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
09.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
Geschäftszweig: Werbe-, Vertriebs- und Unternehmensberatung, die dazugehörigen Entwicklungsarbeiten, Marktforschungen, die Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von Werbemitteln und Verkaufshilfen etc.
ist am 08.02.2024, um 16:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwa...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
Geschäftszweig: Werbe-, Vertriebs- und Unternehmensberatung, die dazugehörigen Entwicklungsarbeiten, Marktforschungen, die Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von Werbemitteln und Verkaufshilfen etc.
ist am 08.02.2024, um 16:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 49/24
Amtsgericht Hamburg, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
29.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
Geschäftszweig: Werbe-, Vertriebs- und Unternehmensberatung, die dazugehörigen Entwicklungsarbeiten, Marktforschungen, die Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von Werbemitteln und Verkaufshilfen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzü...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
Geschäftszweig: Werbe-, Vertriebs- und Unternehmensberatung, die dazugehörigen Entwicklungsarbeiten, Marktforschungen, die Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von Werbemitteln und Verkaufshilfen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.06.2024, 09:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 49/24
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
ist am 30.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 49/24
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
04.07.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18245 eingetragenen A & L Partner Direktmarketing GmbH, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Freiburg
ist am 26.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren wird jetzt in das Normalverfahren zurückgeführt, so dass die Insolvenzgläubiger wieder am Verfahren beteiligt sind.
67a IN 49/24
Amtsgericht Hamburg, 30.06.2025
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