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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel von Produkten verschiedener Art, insbesondere der Mischbetrieb mit Kiosk, Tabak, Raucherbedarf, Presse, Lotto, Paketshop, Hygiene- und Kosmetikartikel, Handyzubehör, Blumenverkauf, Fax- und Kopierservice, Schank- und Speisenwirtschaft, Gastronomie, Lebensmittelhandel, Bäckerei und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A M H Groß- und Einzelhandel GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167726, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 03.02.2026 um 10:34 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Durch Beschluss vom 16.02.2026 sind die am 03.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 450/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167726 eingetragenen A M H Groß- und Einzelhandel GmbH, Eppendorfer Baum 41, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mortesa Hedjasi, Boberger Anger 74, 21031 Hamburg und Herrn Ali Ahmad Hedjasi Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel von Produkten verschiedener Art, insbesondere der Mischbetrieb mit Kiosk, Tabak, Raucherbedarf, Presse, Lotto, Paketshop, Hygiene- und Kosmetikartikel, Handyzubehör, usw. sind die am 03.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 16.02.2026 aufgehoben worden. 67a IN 450/25 Amtsgericht Hamburg, 16.02.2026
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