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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 Abs. 1 AO). (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Angeboten zur beruflichen Rehabilitation, der Integration und der Arbeitsmarktdienstleistung, um vor allem Jugendlichen, jungen Erwachsenen, schwerbehinderten bzw. von Schwerbehinderung bedrohten Schülern und Schülerinnen, aber auch erwachsenen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen (v.a. psychische Erkrankungen) sowie Menschen mit Fluchterfahrungen zu ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilzuhaben. Angebote zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks sind beispielsweise Beratung, Begleitung, Diagnostik, Qualifizierung, Berufsausbildung und Vermittlung auf einen Arbeitsplatz einschließlich der Unterstützung im Arbeitsleben und Wohnen für Auszubildende. Zur Ausübung der Teilhabe am Arbeitsleben nutzt die Gesellschaft die Erlaubnis von Betrieben der Schank- und Speisewirtschaft und führt weitere Beschäftigungsprojekte des sozialen Arbeitsmarktes durch. (9) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKo-Gruppe: - Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen - Personalgestellung, operative Zusammenarbeit - Überlassung von Räumlichkeiten Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKo-Gruppe: - Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der ab ausblick hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur 08:27 GmbH, die der ab ausblick hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energiemanagement erbringt.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.05.2024 um 11:12 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ab ausblick hamburg gGmbH angeordnet und vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern untersagt, der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Das Verfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Später, am 23.02.2026, hat das Gericht auf Antrag einen Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von 21.500,00 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer bewilligt. Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2024 aus. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
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