Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ACANDU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 171890
EUID
DEK1101.HRB171890
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 416/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Sven Hentschel
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben und der Vertrieb der Online-Marktplatz-Plattform Acandu und alle damit verbundenen Geschäfte, das Coaching im Bereich Unternehmensoptimierung, Marketing, Personaltrainings, digitale Platzierung im Internet sowie Manufaktur für 3D Druckerzeugnisse aus Biomasse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 18.03.2026 um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACANDU GmbH eröffnet. Das Verfahren wird aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin, der am 13.10.2025 bei Gericht eingegangen ist, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Hentschel ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Verwalters und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 26.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
20.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 416/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171890 eingetragenen ACANDU GmbH, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dagmar Nover-Dikty
Geschäftszweig: Das Betreiben und der Vertrieb der Online-Marktplatz-Plattform Acandu und alle damit verbundenen Geschäfte, das Coaching im Bereich Unternehmensoptimierung, Marketing, Personaltrainings etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.03.2026, um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 416/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171890 eingetragenen ACANDU GmbH, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dagmar Nover-Dikty
Geschäftszweig: Das Betreiben und der Vertrieb der Online-Marktplatz-Plattform Acandu und alle damit verbundenen Geschäfte, das Coaching im Bereich Unternehmensoptimierung, Marketing, Personaltrainings etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.03.2026, um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 416/25
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2026
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