Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AEW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 159923
EUID
DEK1101.HRB159923
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 137/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Markus Schumacher
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art an Gesellschaften jeder Rechtsform sowie der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, Gebäuden und Betriebsvorrichtungen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AEW GmbH ist eröffnet. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sollen geprüft werden. Ein Prüfungstermin ist für den 11.07.2024 um 09:40 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Die Insolvenzgläubiger mit bisher nicht geprüften Forderungen, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 20.06.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
11.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 137/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159923 eingetragenen AEW GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Schumacher
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.07.2024, 09:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rec...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 137/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159923 eingetragenen AEW GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Schumacher
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.07.2024, 09:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 137/20
Amtsgericht Hamburg, 10.06.2024
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