Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist der gewerbliche Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, sowie logistische Dienstleistungen und Lagerungen.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.02.2026 um 16:01 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AGCA Transport und Logistik GmbH angeordnet. Das Verfahren ist eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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