Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 34072

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Insolvenzprofil

akf siemers hamburg GmbH

Verfahrensfortschritt

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Antrag / Prüfung

2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Müggenburger Straße 19-21, 20539 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 34072
EUID
DEK1101.HRB34072

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 87/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

1. die Herstellung von Kisten, Verpackungen aller Art und ähnlichen Erzeunissen nebst aller damit verbundenen Dienstleistungen, der Handel mit Holz und ähnlichen Produkten sowie die Ausführung von Speditionsleistungen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akf siemers hamburg GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34072, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Herrn Heinz Tanger und Herrn Thomas Gaschler. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 87/19 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34072 eingetragenen akf siemers hamburg GmbH, Müggenburger Straße 19 - 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz Tanger und Herrn Thomas Gaschler wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur ...

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