Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
akf siemers hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Müggenburger Straße 19-21, 20539 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 34072
EUID
DEK1101.HRB34072
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 87/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
1. die Herstellung von Kisten, Verpackungen aller Art und ähnlichen Erzeunissen nebst aller damit verbundenen Dienstleistungen, der Handel mit Holz und ähnlichen Produkten sowie die Ausführung von Speditionsleistungen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akf siemers hamburg GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34072, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Herrn Heinz Tanger und Herrn Thomas Gaschler. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 87/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34072 eingetragenen akf siemers hamburg GmbH, Müggenburger Straße 19 - 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz Tanger und Herrn Thomas Gaschler
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 87/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34072 eingetragenen akf siemers hamburg GmbH, Müggenburger Straße 19 - 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz Tanger und Herrn Thomas Gaschler
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 87/19
Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026
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