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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, Tätigkeiten im Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, Vermittlung von Immobilien sowie der Betrieb eines Cafes.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Kühn GmbH, Hamburg, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg. Am 24.02.2026 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt worden, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt worden. Später, durch Beschluss vom 20.04.2026, sind die am 24.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Das weitere Verfahren ist aus den vorliegenden Texten nicht ersichtlich.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 462/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126764 eingetragenen Andreas Kühn GmbH, Bellevue 19, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Andreas Kühn, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, Tätigkeiten im Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, Vermittlung von Immobilien sowie der Betrieb eines Cafes. sind die am 24.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.04.2026 aufgehoben worden. 67a IN 462/25 Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
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