Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Frauenthal 15, 20149 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 168644
EUID
DEK1101.HRB168644
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 424/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann
Adresse
Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, vorzugsweise als persönlich haftende Gesellschafterin, und das damit verbundene Management der anderen Unternehmen im Rahmen der der Gesellschaft obliegenden Geschäftsführung dieser Gesellschaften. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Anlage und das Management ihres Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH angeordnet. Die Gläubiger und nachrangigen Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind die Urkunden in Abdruck beizufügen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. An diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
09.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin,
wird angeordnet:
Gläubiger und nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§§ 38, 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschä...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin,
wird angeordnet:
Gläubiger und nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§§ 38, 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2026
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