Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 125801

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Insolvenzprofil

Arbeitsmedizinische Praxis Dr. Rogall GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schloßgarten 1, 22041 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 125801
EUID
DEK1101.HRB125801

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 88/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Dr. med. Pavlos Midellias

Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen unter Leitung von mit der Gesellschaft vertraglich verbundenen Ärzten, insbesondere die Beratung gewerblicher Unternehmen und freier Berufe über arbeits- und umweltbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren, die Mitwirkung an deren Erkennung und Prävention; die Untersuchung sowie arbeitsmedizinische Beratung von Arbeitnehmern und anderen Personen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und staatlichen Rechtsgrundsätzen; die Erstellung arbeitsmedizinischer Gutachten; die Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen über arbeitsmedizinische sowie hiermit im Zusammenhang stehende Themen, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitsmedizinische Praxis Dr. Rogall GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurden unterschiedliche Massewerte von 67.154,19 EUR bzw. 104.241,24 EUR für die Berechnung zugrunde gelegt. Am 02.06.2022 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nunmehr kann die Einstellung des Verfahrens nach Verwertung des Vermögens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Der Stichtag 26.06.2026 entspricht dem besonderen Prüfungstermin. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei dem Insolvenzgericht eingehen.

Originalbekanntmachung

20.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 88/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125801 eingetragenen Arbeitsmedizinische Praxis Dr. Rogall GmbH, Schloßgarten 1, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. Pavlos Midellias, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 67.154,19 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO). Der Regelsatz soll mindeste...

Originalbekanntmachung

20.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 88/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125801 eingetragenen Arbeitsmedizinische Praxis Dr. Rogall GmbH, Schloßgarten 1, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. Pavlos Midellias sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 104.241,24 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungs...

Originalbekanntmachung

20.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 88/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125801 eingetragenen Arbeitsmedizinische Praxis Dr. Rogall GmbH, Schloßgarten 1, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. Pavlos Midellias ist am 02.06.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertba...

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