Schlussverteilung Hamburg HRB 34505

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Insolvenzprofil

Außenalster Immobiliengesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Deichstraße 9, 20459 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 34505
EUID
DEK1101.HRB34505

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/20
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

(1) Ankauf Verkauf Vermietung und Verwaltung von Immobilien insbesondere des Objekts Raschplatz in Hannover. (2) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Außenalster Immobiliengesellschaft mbH ist anhängig. Die Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennie Best ist am 23.04.2021 bestellt worden und hat die Prüfung der Forderung Nr. 2 der Tabelle durchgeführt. Die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Schlussverteilung beschlossen worden. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 52.744,95 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 2.452,55 EUR steht. Hiervon sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß §§ 63, 64 InsO festgesetzt worden. Grundlage für die Berechnung der Vergütung war eine Masse von 883,97 EUR. Der Pauschbetrag und weitere Auslagen sind ebenfalls festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 16.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Der Stichtag 16.04.2026 entspricht dem besonderen Prüfungstermin, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen eingelegt werden muss.

Originalbekanntmachung

17.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34505 eingetragenen Außenalster Immobiliengesellschaft mbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Lorch, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 883,97 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.11.2025. ...

Originalbekanntmachung

17.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34505 eingetragenen Außenalster Immobiliengesellschaft mbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Lorch, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlussverzeichnis sowie die Schl...

Originalbekanntmachung

11.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34505 eingetragenen Außenalster Immobiliengesellschaft mbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Lorch, Hansdorfer Weg 30, 22962 Siek soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 52.744,95 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 2.452,55 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67c IN 273/20 Amtsgericht Hamburg, 11.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34505 eingetragenen Außenalster Immobiliengesellschaft mbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Lorch, Sonderinsolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg werden die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen gemäß Nr. 7001 WRVG EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR Endbetrag EUR Gründe: Rechtsanwältin Jennie Best wurde am 23.04.2021 zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Der Aufgabenbereich der Sonderinsolvenzverwalterin umfasste die Prüfung der Forderung Nr.2 der Tabelle. Die Sonderinsolvenzverwalterin hat für ihre Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin berechnet sich nach § 13 Nr. 2300 RVG (0,5 - 2,5), der Gegenstandswert...

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