Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1.) der Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör, der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Vermittlungen und Dienstleistungen. 2.) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Fortführung des bisher von dem Kaufmann Robert Wichert unter der Einzelfirma Autohaus Wichert, Robert Wichert, in Langenhorner Chaussee 685 in 2000 Hamburg-Langenhorn 1, geführten Betriebes (KFZ-Handel und -werkstatt).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Wichert GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat in mehreren Beschlüssen besondere Auslagen festgesetzt. Am 26.02.2024 wurden die Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz für die Haftpflichtversicherung sowie die Versicherungssteuer festgesetzt. Der Sachwalter übte sein Amt seit dem 18.02.2020 bzw. 01.05.2020 aus. Am 03.03.2026 wurden die besonderen Auslagen des Sachwalters für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß Rechnung der Marsh GmbH festgesetzt. Am 05.03.2026 wurden die Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt. In allen Fällen wurde der Insolvenzschuldnerin gestattet, die Kosten vorab aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 46/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Bernd Kußmaul und Herrn Bernd Glathe wird der Betrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Gläubigerausschussmitglieder in Höhe von € gemäß Rechnung-Nr. der vom 17.02.26 wird als besondere Auslage festgesetzt. Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, diese Kosten vorab aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. 67a IN 46/20 Amtsgericht Hamburg, 05.03.2026
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